Ross B.
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Dieser Händler bietet einen äußerst schlechten Kundenservice. Die gesetzliche Gewährleistung und Garantie für verkaufte Produkte werden unter dem Vorwand falscher und frei erfundener Begründungen nicht eingehalten.
Konkret habe ich defekt gewordene Samsung Galaxy Buds 2 Pro Graphite innerhalb der noch gültigen Gewährleistung zur Reparatur eingereicht. Die kostenlose Reparatur wurde mir jedoch mit der Begründung „fehlerhafte Bedienung und starke Verschmutzung“ verweigert. Stattdessen wurde mir vorgeschlagen, die Reparaturkosten selbst zu übernehmen.
Auf meine mehrfachen Anfragen, was konkret mit „fehlerhafte Bedienung“ gemeint sei – da ich die Ohrhörer ausschließlich gemäß der Bedienungsanleitung verwendet habe –, erhielt ich keine Antwort. Stattdessen änderte man die ursprüngliche Schadensbeschreibung von „fehlerhafte Bedienung und starke Verschmutzung“ in „fehlerhafte Bedienung oder starke Verschmutzung“. Dafür habe ich schriftliche Nachweise.
Als ich erneut darauf bestand, eine Erklärung für „fehlerhafte Bedienung“ zu erhalten, wurden mir angebliche Fotos meiner Ohrhörer mit vergrößerten und verfärbten Verschmutzungen zugesandt, die beweisen sollten, dass kein Garantiefall vorläge.
Unabhängig davon, ob die Fotos den tatsächlichen Zustand meiner Ohrhörer widerspiegeln – was ich ausdrücklich bestreite –, stellt sich die Frage, was überhaupt „starke Verschmutzung“ bedeutet, wie sich diese von einer „mittleren“ oder „leichten Verschmutzung“ unterscheidet und nach welchen Kriterien dies beurteilt wird. Offenbar erfolgt diese Einschätzung völlig willkürlich.
Darüber hinaus bleibt unklar, was die angebliche „Verschmutzung“ mit der Verweigerung der Reparatur eines Defekts im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zu tun haben soll. Für mich handelt es sich hierbei eindeutig um eine frei erfundene und aus der Luft gegriffene Rechtfertigung, um die Reparaturkosten unrechtmäßig auf den Kunden abzuwälzen.
Hinzu kommt, dass zum Zeitpunkt der Schadensmeldung noch keine 12 Monate seit dem Kauf vergangen waren. Gemäß gesetzlicher Regelung liegt innerhalb dieser Frist die Beweislast für die Ursache des Defekts eindeutig beim Händler. Das bedeutet, dass der Händler seine Behauptungen beweisen muss, nicht der Kunde. Bei einer gerichtlichen Auseinadersetzung würde daher die Entscheidung voraussichtlich zugunsten des Kunden ausfallen. Aufgrund der relativ geringen Reparaturkosten von ca. 150–160 Euro spekuliert der Händler vermutlich darauf, dass kaum ein Kunde rechtliche Schritte einleiten wird.
Zusammenfassend handelt es sich hier um ein absolut inakzeptables und rechtswidriges Verhalten seitens des Kundenservices von MediaMarkt gegenüber einem Kunden!